NDSB-Satzung - page 16

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Die Einladung ist den Mitgliedern zwei Monate vor dem Durchführungstermin schriftlich per
Postbrief mit der endgültigen Tagesordnung zu zustellen. Gegenstand und Thema der Tagesord-
nung darf nur der Punkt Auflösung des NDSB sein.
(2) Für den Auflösungsbeschluss bedarf es einer Vierfünftel-Mehrheit der anwesenden Stimmbe-
rechtigten.
(3) Hierüber ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu
unterschreiben ist. Das zuständige Registergericht und Finanzamt sowie die übergeordneten
Fachverbände sind umgehend von der Verbandsauflösung zu informieren.
§ 34 Mittelverwendung nach Auflösung des NDSB
Bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das vorhandene NDSB-Vermögen
nach Deckung aller bestehenden Verbindlichkeiten dem Landessportverband Schleswig-Holstein
e.V. zur Förderung
des Schießsports in Schleswig-Holstein zu.
§ 35 Inkrafttreten der Satzung
Die Änderung der Satzung wurde vom Landesschützentag am 08. Mai 2011 beschlossen.
Die Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kiel in Kraft.
Tag der Eintragung 23.01.2012
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