NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Wichtige Informationen

Wichtiger Hinweis!

Der DSB hat die Genehmigungsvorgaben für Kompressionsstrümpfe, Stützkorsetts und anderen medizinisch notwendigen Hilfsmittel überarbeitet.

Ab sofort können über die Geschäftsstelle des NDSB Genehmigungsanträge für Kompressionsstrümpfe, Stützkorsetts und andere medizinisch notwendige Hilfsmittel gestellt werden. Diese Antragsunterlagen werden zwecks Prüfung und ggf. Genehmigung  von der NDSB Geschäftsstelle an den DSB weitergeleitet.
Dafür ist es erforderlich mit dem Genehmigungsantrag ein Facharztattest einzureichen, aus dem die Kompressionsstärke der Kompressionstrümpfe und die medizinische Notwendigkeit für das Tragen auch während des Schießens hervorgeht.
Aus dem Facharztattest für Stützkorsetts muss ebenfalls die dringende medizinische Notwendigkeit für das Tragen auch während des Schießens hervorgehen.
Im Antrag muss die Mitgliedsnummer des Sportlers/der Sportlerin angegeben werden.
Durch die mögliche DSB-Genehmigung für das Tragen dieser medizinisch notwendigen Hilfsmittel auch bei Schießsportveranstaltungen geht keine Einstufung in eine Para-Schadenklasse einher.
Die Betroffenen mit dem DSB-Hilfsmittelnachweis ohne Para-Schadenklasse erhalten lediglich einen Nachweis darüber, dass der DSB das Tragen von stützenden Hilfsmitteln auch im Wettkampf erlaubt, weil dies medizinisch erforderlich ist.

Wer bereits einen DSB-Hilfsmittel-Nachweis hat, kann diesen um den Eintrag von o.a. stützenden Hilfsmitteln ergänzen lassen. Dafür ist das Antragsverfahren wie vorgenannt durchzuführen.

Für den Genehmigungsantrag für o.a. Hilfsmitteln ist keine Klassifizierung erforderlich.

Der DSB erhebt keinerlei Gebühr für die Erstellung der entspr. Hilfsmittel-Nachweise/Ergänzungseinträge.

Zur Erleichterung der Antragstellung haben wir ein Formular für die Betroffenen vorbereitet.

 

 

 

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