Sport
Para-Schießsport
Das Sportschießen gehört zu den Sportarten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben und Wettkämpfe bestreiten können.
Das Regelwerk für Para-Sportschützen ist die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (nachfolgend DSB genannt) Teil 10 „Para Sportschießen“. Die DSB-Sportordnung kann online eingesehen werden.
https://www.dsb.de/der-verband/ueber-uns/statuten/sportordnung-national/
Für dauerhafte und schießsportrelevante Beeinträchtigungen gibt es verschiedenste Hilfsmittel.
- Wer nicht stehen kann, schießt vom Hocker/Schießstuhl oder Rollstuhl.
- Auflagehilfen unterstützen, wenn das Gewehr nicht mehr gehalten werden kann.
- Akustische Zieleinrichtungen helfen blinden und sehbehinderten Menschen.
- Ladehelfer können unterstützen.
- Kleinwüchsige Menschen dürfen ein Podest oder Schießstuhl verwenden.
Je nach Schwere der dauerhaften und schießsportrelevanten Beeinträchtigung erfolgt die Einteilung der Para-Sportler in die verschiedenen Wertungsklassen.
Die einzelnen Einstufungen können der Seite 4 der DSB-Klassifizierungsordnung entnommen werden.
Diese ist auf der folgenden DSB-Webseite veröffentlicht:
https://www.dsb.de/der-verband/ueber-uns/statuten/sportordnung-national/
Wichtiger Hinweis: die frühere 20%-Regelung gibt es nicht mehr. Es muss eine dauerhafte und schießsportrelevante Beeinträchtigung vorliegen um klassifiziert zu werden.
Nähere Informationen zum Thema Klassifizierung haben wir auf unserer nachfolgend verlinkten Webseite bereitgestellt.
https://www.ndsb-sh.de/sport/para-schiesssport/klassifizierung
Um sich über die verschiedenen Wertungsklassen im Para-Schießsport zu informieren, dürfen wir freundlicherweise auf die bebilderte Dokumentation des Herrn Funke vom Niedersächsischen Sportschützenverband e.V. zurückgreifen.
Funke-Behindertensportklassen_ab_2018-Stand09_2017
Um den Schießsport mit unterstützenden Hilfsmitteln ausüben zu können, ist eine Klassifizierung unerlässlich. Wie Sie eine Klassifizierung beantragen können und was es dabei zu beachten gilt, dafür haben wir ein Antragsformular und Informationsblatt auf der nachfolgend verlinkten Webseite bereitgestellt.
https://www.ndsb-sh.de/sport/para-schiesssport/klassifizierung