NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Formular wurde angepasst

Aufgrund einer Änderung im Waffengesetz wurde das Formular für die Sportschützen-Bescheinigung nach § 14 Absatz 2 – 6 WaffG zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde angepasst.

Dieses ist ab sofort an gewohnter Stelle auf der Homepage des NDSB abrufbar:
https://www.ndsb-sh.de/ndsb/formulare

Alte Bescheinigungen werden in der Geschäftsstelle längstens bis zum 30.11.2020 berücksichtigt.
Ab dem 01.12.2020 können diese nicht mehr bearbeitet werden, die Ausstellung einer aktuellen Bescheinigung wird notwendig und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € fällig.

 

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