NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Der LSV informiert

Informationen zu der aktuellen Corona-Situation in Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zu der aktuellen Corona-Situation in Schleswig-Holstein. Wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war, haben die Regierungschefs der L
änder gestern in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens einen Beschluss gefasst, der gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und auch auf den Sport haben wird. Die Regelungen sollen ab Montag, 2. November 2020, für den Monat November gelten. Hier die den Sport direkt betreffenden Beschlüsse:

„5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehört:
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und
öffentliche Einrichtungen
6. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“

In einer Regierungserklärung hat der Ministerpräsident vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag am heutigen Tag die erzielten Vereinbarungen erläutert und bekräftigt.

Der Landessportverband hatte zudem am heutigen Tag die Gelegenheit, sich - gemeinsam mit drei Landesfachverbänden (Fußall, Handball und Volleyball) - in einer Videokonferenz mit der Innenministerin des Landes und ihrer Staatssekretärin in einer konstruktiven Atmosphäre  die resultierenden Konsequenzen für den Sport in Schleswig-Holstein auszutauschen. Hierbei wurden folgende Themenkomplexe angesprochen:

•             Offenhalten von öffentlichen und privaten Sportanlagen
•             Rahmenbedingungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
•             Konsequenzen für Ausbildung- und Gremiensitzungen
•             Finanzielle Belastungen für Vereine und Verb
ände

Aus Sicht des Sports war der Austausch mit Blick auf die für die nächsten Tage angekündigte neue schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung sehr hilfreich.

Bezüglich erforderlicher Hilfsprogramme des Landes und des Bundes befinden wir uns weiterhin im Dialog, wobei nach unseren Informationen die im beigefügten Beschluss der Konferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28. Oktober 2020 unter Ziffer 11 angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe auch für Vereine ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gelten soll.

Beschluß des Bundes
Pressemitteilung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jakob Tiessen
Pr
äsident des Landessportverbandes
Schleswig-Holstein
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

 

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