NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Hockerkontrollen bei der LM

Um für alle Sportler einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wurden bei den diesjährigen Landesmeisterschaften des NDSB erstmals Hockerkontrollen durchgeführt.

Schießhocker gehören genauso zur Ausrüstung eines Schützens wie die Schießbekleidung oder das Sportgerät und unterliegen bestimmten Vorschriften, die in der DSB-SpO geregelt sind.

An jedem Wettkampftag mussten die Hocker wieder neu zur Kontrolle vorgestellt werden. Wie die Sportgeräte bei der Waffenkontrolle auch.

Am ersten LM-Wochenende (14. + 15.09.2019) wurden 68 Hocker kontrolliert. 55 Hocker wurden am zweiten LM-WE (21. + 22.09.2019) geprüft. Davon waren 17 Hocker zum ersten Mal in der Kontrolle. Die anderen 38 Hocker wurden bereits am ersten Wochenende zur Kontrolle vorgestellt. Nur ein Hocker hat die Überprüfung am ersten LM-Wochenende nicht bestanden. Der durchgefallene Hocker konnte nachgebessert werden und hat am zweiten LM-Wochenende die Prüfung bestanden. Auch am zusätzlich angesetzten dritten LM-Wochenende werden Hockerkontrollen durchgeführt. Es gab einige Nachfragen von Hockerschützen dahingehend, warum einige Hocker ein dickeres Sitzpolster, oder eine geneigte Sitzfläche haben durften und andere Hocker nicht. Diese unterschiedlichen Hockervorschriften begründen sich aus den unterschiedlichen Regeln. Für Hockerschützen ab Senioren/Seniorinnen III nach DSB-SpO-Teil 9 gelten andere Vorschriften als für körperbehinderte, klassifizierte Hockerschützen gemäß der DSB-SpO-Teil 10.

Die Hockerbenutzung bei den Auflagedisziplinen nach Teil 9 der DSB-SpO steht nicht nur den Senioren/Seniorinnen ab 66 Jahren (Senioren III/Seniorinnen III) offen.. Gemäß DSB-SpO Nr. 9.7.7 dürfen körperbehinderte Schützen gemäß ihrer Altersklasse an den Auflagewettbewerben teilnehmen und die in ihrem Hilfsmittelausweis eingetragenen Hilfsmittel gemäß DSB-SpO-Nr. 10.8.1 verwenden. Erfreulicherweise nutzen diese Möglichkeit immer mehr körperbehinderte Sportler und können so gemeinsam mit nichtbehinderten Sportlern den Schießsport ausüben. Inklusion (die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft) ist ein Menschenrecht, welches in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergeschrieben ist. Was das im Einzelnen bedeutet, hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in leicht verständlicher Sprache zusammengetragen: www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/UNKonvention_leichteSprache.html Auch der NDSB schafft immer mehr Barrieren im LLZ aus dem Weg. Es wurden bereits drei beschilderte Behinderten-Parkplätze direkt am Eingang eingerichtet. Und im Rahmen der kommenden Umbauarbeiten werden weitere Barrieren fallen.

 

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