Hin und wieder wird allerdings im Zusammenhang mit diesen Lichtgeräten die Diskussion zum Thema „Anscheinswaffen“ geführt. Daher ist sich der ein oder andere Verein nicht sicher, ob er Lichtgeräte in der Öffentlichkeit einsetzen kann.
Gerne wollen wir Ihnen und gegebenenfalls der Ordnungsbehörde die einschlägigen Vorschriften an die Hand geben, so dass Ihrem Einsatz von Lichtgeräten auf dem nächsten öffentlichen Sportfest nichts im Wege steht.
<link file:5510 _blank download link in einem neuen>Hinweis zur rechtlichen Situation von Lichtgeräten