NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Revision der Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.

Die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgt ab April 2015 an einem Tag.

In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Themenfeldern, u.a. im Bereich der Reanimation deutliche Vereinfachungen ergeben.

Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sprechen sich u.a. für eine Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung aus. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird ab 01. April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 UE ausgeweitet.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich deshalb zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.

!!!Wir möchten darauf hinweisen, dass während der nächsten zwei Jahre für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werden muss. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt!!!

 

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