NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Steuerrechtliches Fachgespräch

Gutes Klimagespräch zwischen Kreisschützenverband und Finanzamt Stormarn

Zu einem steuerrechtlichen Fachgespräch kamen Vertreter des Kreisschützenverbandes Stormarn unter Leitung ihres Vorsitzenden Rolf-Peter Fröhlich mit der Vorsteherin des Finanzamtes Stormarn Finanzdirektorin Sabine Bartels sowie ihren Mitarbeitern und weiteren Experten aus dem Kieler Landesfinanzministerium in Bad Oldesloe zusammen. Mit dabei waren auch der Präsident des Landesschützenverbandes Peter Kröhnert und SPD-MdB Franz Thönnes, mit dessen Unterstützung der Termin vereinbart wurde.

Hintergrund war ein im Herbst 2013 durchgeführtes Treffen  der Vereine des Kreisschützenverbandes, zu der Franz Thönnes eingeladen war, um Fragen des Vereins-Steuerrechts in der Gemeinnützigkeit und des Ehrenamtes zu diskutieren. So herrschte bei den Vereinen der Eindruck vor,  dass die Finanzämter die Betriebsprüfungen bei den Schützenvereinen intensiviert hätten, das Steuerrecht nicht mehr verständlich und nachvollziehbar sei und die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder gerade im Bereich der Haftung benachteiligt seien. Um die in dieser Zusammenkunft offengebliebenen, detaillierten Fachfragen im direkten Dialog zu diskutieren, organisierte Franz Thönnes einen Termin zwischen den Schützenvereinen und dem Finanzamt Stormarn. Dessen Vorsteherin, Finanzdirektorin Sabine Bartels begrüßte die Teilnehmer der Zusammenkunft und wertete das Treffen als ein Klimagespräch, um dem künftigen Miteinander der Behörde und den Schützenvereinen eine gute Grundlage zu geben. Dabei unterstrich sie, dass das Finanzamt keineswegs einen besonderen Fokus auf die Schützenvereine gelegt habe, sondern die jeweiligen Betriebsprüfungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wies der Steuerberater Horst Denef darauf hin, dass für nicht steuerrechtlich versierte, ehrenamtliche Vorstandsmitglieder eine Betriebsprüfung besonders schwer erscheint und sie ihr Recht häufig nur durch das Einschalten von externem Sachverstand durchsetzen können.

Jörg Moritz aus dem Finanzministerium in Kiel ging umfassend auf die gestellten Fragen zu den Grundsätzen des in den letzten Jahren häufig geänderten Gemeinnützigkeitsrechts ein. Trotz der komplexen Struktur gelang es ihm gut nachvollziehbar dessen Orientierungslinien verständlich zu erläutern. So nannte er die verschiedenen Freibeträge und Freigrenzen in den Bereichen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer hin, erklärte die steuerrechtlichen  Möglichkeiten der Bildung von Rückstellungen aus Überschüssen und machte besonders deutlich, wie wichtig die separate Darstellung der einzelnen Einnahmen- und Ausgabenbereiche in den Aufzeichnungen der Vereine ist. Er beschrieb dabei insbesondere die Notwendigkeit für die Vereine, soweit vorhanden auch eine Aufteilung in den ideellen Bereich, den Zweckbetrieb, der steuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, vorzunehmen.

Ein besonderes Thema waren steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, wie zum Beispiel die Existenz einer Vereinsgaststätte. Da hier weitestgehend Verluste erzielt werden, machte Herr Moritz darauf aufmerksam, dass diese Defizite nicht durch satzungsgebundene Vereinsmittel ausgeglichen werden dürfen. Zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins kann es gar kommen, sogenannte Dauerverluste in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben entstehen. Gewinne hieraus sind dagegen zur Förderung des ideellen Bereichs zu verwenden. Um die Liquidität der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zu erhalten, ist jedoch die Bildung von entsprechenden Rückstellungen möglich, sodass die Gewinne entsprechend gemindert werden können.

Beim Thema „Königsgelder“ wies Jörg Moritz darauf hin, dass diese nur gezahlt werden dürfen, wenn sie im Bereich des Zweckbetriebs verausgabt werden. Ergänzend erläuterte Horst Denef, dass es sich bei diesen Zahlungen ausschließlich um Ausgaben handeln muss, die dem Brauchtum entsprechen und nicht für Geselligkeiten oder Ähnliches verwandt werden. Weiter ist darauf zu achten, dass es sich um eine finanzielle Ergänzung des Vereins handelt und damit die Gesamtausgaben des Königs höher sein müssen als der Zuschuss. Dies ist dem Finanzamt im Rahmen einer möglichen Betriebsprüfung nachzuweisen. Dabei sei es sehr hilfreich, wenn dies in der Satzung verankert und mit dem Finanzamt abgestimmt ist.

Ein weiterer Problembereich konnte aktuell nicht abschließend geklärt werden. Dabei handelt es sich um die kurzfristige Vermietung von Sportstätten, die nach neuem Europarecht umsatzsteuerfrei überlassen werden können. Nach nationalem Recht bestehe aber noch die Steuerpflicht, da die Bundesregierung diese Regelung bislang nicht umgesetzt hat. Jörg Moritz informierte jedoch darüber, dass derzeit zwischen den Finanzbehörden der Länder und dem Bund eine Abstimmung stattfindet und mit einer neuen Regelung noch im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen sei.

Ein weiteres Thema war die Haftung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder. Zwar wurde im Rahmen der Gemeinnützigkeitsreform die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, jedoch fällt die Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben nach ständiger Rechtsprechung unter den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Damit haften die Vorstandsmitglieder weiterhin, wenn der Verein nicht zahlen kann oder keine entsprechende Versicherung besteht.

Allen Beteiligten war klar, dass angesichts der Komplexität des Gemeinnützigkeitsrechtes nicht alle Fragen in diesem „Klimagespräch“ geklärt werden konnten. Schließlich bewege sich das Finanzamt ja auch im Rahmen von Recht und Gesetz.  Kreisvorsitzender Rolf-Peter Fröhlich sprach abschließend SPD-MdB Franz Thönnes seinen Dank für die Vermittlung der Gesprächsrunde aus und dankte ebenso insbesondere Jörg Moritz für dessen nachvollziehbare Erläuterungen der steuerrechtlichen Bestimmungen. „Herr Moritz hat das gut rübergebracht und die Zusammenkunft hat mit Sicherheit das gegenseitige Verständnis zwischen Finanzamt und Schützenvereinen gefördert“, so der Kreisvorsitzende der Stormarner Schützen.  

 

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