NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Umstellung der Überweisungs- und Lastschriftverfahren

Auch wenn schon in zahlreichen Veröffentlichungen auf die im Jahr 2014 anstehende Umstellung der Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die Banken und Sparkassen auf das so genannte SEPA-Verfahren hingewiesen wurde, möchte ich Sie auf die Dringlichkeit vorbereitender Umstellungsarbeiten hinweisen.

Sollten die Umstellungsarbeiten nicht zeitgerecht erledigt sein, müssen Vereine im Extremfall damit rechnen, dass die Geldinstitute im kommenden Jahr die Ausführung von nicht SEPA gerechten Lastschriftaufträgen verweigern, was durchaus zu einer dann eintretenden Zahlungsunfähigkeit von Vereinen führen könnte.

Stichtag für die Umstellung ist der 01. Februar 2014. Ab diesem Tag gelten für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr die SEPA-Regularien und die bisherigen nationalen Systeme werden abgeschaltet.

Das bisherige Einzugsermächtigungsverfahren wird für Vereine durch das SEPA-Basislastschriftverfahren, die bisherige Einzugsermächtigung durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Ein Bestandteil des Lastschriftmandats ist die 18stellige Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei Lastschriften immer anzugeben ist. Sie muss im Internet bei der Deutschen Bundesbank <link http: www.glaeubiger-id.bundesbank.de>www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden und den Zahlungspflichtigen bekannt gegeben werden (Von einer Veröffentlichung z. B. auf der Homepage eines Vereins ist dabei dringend abzuraten!).

Zusätzlich zur Gläubiger-ID muss der Zahlungsempfänger eine eindeutige
Mandatsreferenz vergeben, die frei gewählt werden kann und maximal 35 alphanumerische Stellen umfassen darf. Hierfür bietet sich die Mitgliedsnummer an. Auch diese Mandatsreferenz ist dem Zahlungspflichtigen bekannt zu geben, dies kann z. B. bereits in dem Aufnahmeantrag geschehen.

Vereine müssen rechtzeitig vor der Umstellung mit ihrem/ihren kontoführenden Geldinstitut/en eine „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften“ abschließen!

Noch ein paar Worte zur IBAN:
Für Überweisungen stellt die Verwendung der IBAN anstelle der gewohnten Kontonummer und Bankleitzahl die wesentliche Änderung dar. Die IBAN setzt sich zusammen aus einem zweistelligen Länderkennzeichen (DE), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer, die ggf. vorne mit Nullen auf eine zehnstellige Angabe aufzufüllen ist. Angaben in Briefbögen etc. zu Kontonummer, Bankleitzahl und auch BIC können 2014 entfernt/gelöscht werden, da nur noch die IBAN in Überweisungen einzutragen ist. Ihre eigene IBAN finden Sie bereits jetzt auf Kontoauszügen und den Bankkarten.

Die vorstehenden Ausführungen stellen nur einen ganz kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen verfügbaren Informationsmaterial dar und sollen Ihnen den Handlungsbedarf für Ihren Verein noch einmal bewusst machen.

Weiterführende Informationen, eine Checkliste zur Vorbereitung der Umstellung und Musterformulare finden Sie auf den Serviceseiten des Landesportverbandes
<link http: www.lsv-sh.de>www.lsv-sh.de/index.php unter dem Stichwort SEPA. Ferner wird der Landessportverband noch Informationsabende anbieten.

Sofern nicht bereits geschehen, rate ich Ihnen dringend an: Handeln Sie!

 Mit freundlichem Gruß

Thomas Hartmann
(Landesschatzmeister)

<link file:2046 _blank link in einem neuen>Download Anschreiben des Landesschatzmeisters

 

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