NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Gesprächsrunde Vereins- und Steuerrecht

Der Kreisschützenverband Stormarn hatte alle Vereine und MdB Franz Thönnes (SPD) zu einer Gesprächsrunde Vereins- und Steuerrecht nach Bargteheide eingeladen. Zuvor hatte der Bundestagsabgeordnete auf dem letzten Kreisschützenverbandstag in Elmenhorst, als Kreisvorsitzender Rolf-Peter Fröhlich Kritik an zu viel Bürokratie und Verwaltung äußerte, ein derartiges Treffen angeboten, um über Details zu sprechen, die er gerne aufnehmen wolle.

Franz Thönnes kam und hörte zu. Das Thema bereitet vielen Vereinen und Gilden Kopfschmerzen. Ihrer Auffassung nach bereite und erschwere die Politik das Ehrenamt, war der einstimmige Tenor der Anwesenden.  So habe man das Gefühl als Verein inzwischen als Wirtschaftsunternehmen gesehen zu werden und zahle  zum Teil mehr für einen Steuerberater als für ein Schützenfest. Dabei arbeite man rein ehrenamtlich.  Man böte Jugendlichen eine interessante Freizeittätigkeit, erziele sportliche Höchstleistungen und bereichere durch die Schützenfeste die Städte und Dörfer. Zusammenfassend: die Vereine übernehmen sozialpolitische Aufgaben des Staates und das auch noch kostenlos.

Aber durch das komplizierte Vereins- und Steuerrecht werde es den Vereinen sehr schwer gemacht, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Denn wenn sie das Vereins- und Steuerrecht richtig anwenden wollen, bräuchten sie eine Ausbildung zum Steuerfachmann. Eine anwesende Schützin, die Steuerfachgehilfin ist, sagte, selbst für sie, die in dem Beruf tätig ist, sei es sehr schwierig durch den Paragraphendschungel durch zu kommen. Warum können zum Beispiel Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen  steuerlich nicht  abgesetzt werden? Im EU-Recht ist dieses möglich, aber nicht im nationalen Recht. Warum ist die kurzfristige Vermietung von Sportstätten im EU-Recht umsatzsteuerfrei und das nationale Steuerrecht erhebt Umsatzsteuer. Europarecht geht vor nationalem Recht und trotzdem werden die Vereine gezwungen, sich ihr Recht immer wieder zu erstreiten und das für hohe Beratungskosten, die keiner ersetzt.

Eine weitere Haftungsfalle im Bereich der Steuern und Sozialabgaben bestehe für die Mitglieder der Vorstände: Sie haften persönlich für nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, wenn der Verein sie nicht zahlen kann. Denn eine Haftung tritt ein, wenn der Schaden vorsätzlich oder bei grober Fahrlässigkeit entstanden ist, und nicht abgeführte Abgaben gelten überwiegend als grobe Fahrlässigkeit. Dies kommt nicht selten vor. Daher sollten derartige Abgaben eben nicht bei Sportvereinen eine grobe Fahrlässigkeit darstellen, denn die Vereine geben ihre Steuererklärungen nach bestem Wissen ab. Wir werden teilweise wie Steuersünder gejagt, es werden rückwirkend die letzten vier Jahre geprüft. Das macht die Vereine kaputt, so ein stellvertretender Vorsitzender. Die Probleme der Vereine liegen an den komplizierten und widersprüchlichen Richtlinien, Gerichtsurteilen und vor allem den Gesetzen. Hier erwarte man eine Vereinfachung durch die Politik.

Hinzu komme, dass in letzter Zeit vermehrt Betriebsprüfungen bei den Vereinen angeordnet werden, die Vorstände mit Begriffen konfrontiert werden, die sie noch nie gehört haben und nach Unterlagen befragt werden, die sie noch nie gesehen haben. Zusätzlich werden steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe seitens der Prüfer konstruiert, die bisher als solche weder erkannt noch den Verantwortlichen bewusst waren (Infragestellung einzelner Sportarten als Sport, Vermietung von Sportstätten etc.). Danach erfolgten nicht selten erhebliche Steuernachzahlungen, die zur Insolvenz des Vereines führen können.

So trete die Frage auf, warum  nicht früher zeitnah danach gefragt und vor allem die Vereine diesbezüglich aufgeklärt würden?

Gesetzlich ist ein gemeinnütziger Verein verpflichtet, seine Mittel zeitnah für Satzungszwecke des Vereins auszugeben, d.h., bisher innerhalb eines Jahres und neuerdings nach der neuen Gemeinnützigkeitsreform innerhalb zwei Jahren. Werden also steuerliche Vergünstigungen oder im Bereich der Umsatzsteuer Vorsteuern vereinnahmt, sind diese zeitnah zu verausgaben. Kommt dann der Betriebsprüfer und fordert nach drei und mehr Jahren zu viel erhaltene Steuern zurück, stellt sich die Frage, woher nehmen und nicht stehlen, war der Verein doch gesetzlich verpflichtet, diese zeitnah auszugeben, zumal er aufgrund der Steuerbescheide davon ausgehen konnte, dass alles seine Richtigkeit hat.

SPD-Bundesabgeordneter Franz Thönnes äußerte zu Teilen, für die kritischen Einschätzungen der Vereine Verständnis.  Wenn es vor Ort Probleme mit der Verwaltung gebe, empfahl er, die Kritik nicht für sich zu behalten, sondern im direkten Dialog mit den Verantwortlichen in der Kommune zu sprechen.  Falls man kein Gehör oder keine zufriedenstellende Lösung  fände, solle man sich direkt  an die Kommunalpolitiker hinsichtlich Unterstützung und Abhilfe wenden. Umgekehrt sei allen Politikern, egal auf welcher Ebene, nur zu empfehlen regelmäßige Kontakte zu den  Verbänden und Vereinen haben. Thönnes: „Wenn die Kritik bei den Steuerfragen so zutreffend ist, würde ich mir wünschen, dass die Mitarbeiter des Finanzamtes den Vereinen unterstützend bei Steuerfragen behilflich sind, damit das Recht eingehalten werden kann.  Ich weiß selbst aus eigener Erfahrung als Bundesvorsitzender der Norwegisch-Deutschen Freundschaftsgesellschaft, dass das Vereins- und Steuerrecht sehr kompliziert ist.“  Thönnes bot den Vereinen ebenso an, dort, wo es Probleme in einzelnen Kommunen gebe gerne auch vermittelnd  tätig zu sein.

Zwischenzeitlich konnte der SPD-Politiker dem Vorsitzenden des Kreisschützenverbandes brieflich mitteilen, dass drei Themenfelder, wie zugesagt, bearbeitet wurden. So sei in einem Fall ein Telefonat mit dem entsprechenden Bürgermeister erfolgt, um das aufeinander zugehen vor Ort zu erleichtern. Ebenso wurde in dem Schreiben darüber informiert, dass Franz Thönnes nach Kontaktaufnahme mit dem schleswig-holsteinischen Finanzministerium bezüglich  der Frage, ob Vereine aktuell verstärkt geprüft werden, die klare Auskunft bekommen habe, dass es in letzter Zeit weder eine Änderung beim Personalbestand bei den auf gemeinnützige Vereine spezialisierten Betriebsprüfern noch beim Prüfungsturnus oder der -intensität gegeben hat. Was die Umsatzsteuerfreiheit für die Vermietung von Sportanlagen angehe, berichtete der Bundestagsabgeordnete, dass die geschilderte Problemlage inzwischen durch praktische Umsetzung der europäischen Vorschriften in Schleswig-Holstein geklärt sei. Die Umsatzsteuerfreiheit werde auch nun hier angewandt, wie der Internetseite des Landessportverbandes auch zu entnehmen sei. Gerne stehe der LSV zur weiteren Beratung zur Verfügung. Was Fragen einzelner Vereine zum Steuerrecht oder Kritiken an der Umsetzung angeht, so sicherte Thönnes zu, dass er ein Treffen zwischen betroffenen Schützenvereinen, nach dem Wechsel in der Leitung des Finanzamtes Stormarn und nach der Bundestagswahl mit der neuen Finanzamtsführung organisieren werde.  

Im Sport sind rund 8.8 Millionen Menschen in 91.000 Sportvereinen in Deutschland ehrenamtlich tätig. Sie leisten Jahr für Jahr 500 Millionen ehrenamtliche Stunden, dieses wird auch bei jeder Gelegenheit von der Politik erwähnt. Damit dieses so bleibt, sollte die Politik schnellstens das Vereins- und Steuerrecht vereinfachen, sonst werden die Vereinsvorstände in Zukunft kaum noch ehrenamtliche Helfer finden.

Franz Thönnes bedankte sich abschließend für den intensiven Dialog und versprach den Vereinen, dass er jederzeit ein offenes Ohr für ihre Fragen und Probleme habe und dort, wo er helfen oder beraten könne, dies auch gerne tun werde, denn ihm liege sehr viel daran das ehrenamtliche Engagement zu fördern.

 

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