Voraussetzungen:
- Der Zuschuss bezieht sich auf einen absolvierten Trainer C-Lehrgang des NDSB, Lehrgänge anderer Anbieter werden nicht bezuschusst.
- Es werden nur die reinen Lehrgangskosten bezuschusst, keine Verpflegungs-, Übernachtungs- oder Reisekosten, auch keine Fachliteratur oder sonstiges.
Seminarkosten, die als Voraussetzung zum Trainer C - Lehrgang erforderlich sind, sind von einer Bezuschussung ebenfalls ausgenommen.
- Der einmalig zu gewährende Zuschuss beträgt 20% der o.g. Kosten und wird - auf innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Prüfung zu stellenden Antrag des Vereins/der Gilde -der/die Mitglied des NDSB sein muss - gezahlt. Eine Kopie der erteilten Trainer C-Lizenz ist dem Antrag beizufügen.
- Der Teilnehmer muss bei Beginn des Trainer C-Lehrganges mindestens zwei Jahre Mitglied in einem/r dem NDSB angehörigen Verein/Gilde sein. Es sind die Seminare/Trainingseinheiten nachzuweisen, die als Voraussetzung zur Teilnahme an dem Trainer C-Lehrgang erforderlich sind. Die Lehrgangsausschreibung ist zu berücksichtigen.
- Die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 20 % kann nur bei verfügbaren Mitteln des NDSB gewährt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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