NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Die Gründung des Norddeutschen Schützenbundes

Am 21. Juli 1860 finden wir im „Rendsburger Wochenblatt" (No. 58) eine Ankündigung:

Rendsburg, 19. Juli,

„Gründung neuer Turnvereine, Einübung der Turner zugleich auf Handhabung der Büchse zur Belebung des praktischen Zweckes des Turnens, die dadurch anzubahnende Reform der aller Orten noch bestehenden, meist veralteten Schützenclubs und Gilden und somit Hebung des Sinnes für das männliche Vergnügen des Schießens, ist die Parole des Tages. Getragen von derselben Idee, beabsichtigt dem Vernehmen nach der hiesige Schützenverein im Laufe des Augustmonats ein Freihand-Wettschießen zu veranstalten und dazu namentlich auch sämtliche Schützenvereine des Landes einzuladen. ff.".


Über die Gründung des Verbandes schreibt das dasselbe Blatt in seiner Ausgabe vom 25. August 1860 (No. 68):

Rendsburg, 23.Aug.

„Bei dem am Dienstag (20.8.1860), Abends 6 Uhr, beendeten Wettschießen erhielten Preise (Aufzahlung der verschiedenen Scheiben und Preisträger). Nachdem die Preise vertheilt worden, legten diejenigen Herren, denen die Erörterung der Frage, ob und wie die Bildung von Freihandschützen-Vereinen zu fördern anempfohlen war, ihr Gutachten in Form einer Proposition vor. Diese lautet im Wesentlichen: Es bildet sich ein „Norddeutscher Schützenverein". Derselbe stellt sich als Zweck die Forderung des Freihandschießens und sucht auf die Allgemeinheit zu wirken, durch jährlich abzuhaltende Wander-Wettschießen. Als Mittel zum Zweck und um möglichst viele Schützen herbeizuziehen, sind an den Orten, wo noch keine Schützenvereine existieren, solche zu errichten.

Mitglied des „Norddeutschen Schützenvereins" ist Jeder, ob Schatze oder Nichtschatze, der sich verpflichtet, einen jährlichen Betrag von 8 B (hs) Hamb. (urgisch) Cour.(ant) = 26 ß R.-M. = 6 Sgr. (Silbergroschen) zu entrichten. Sämmtliche Beiträge sollen zu den Kosten und Gewinnen der jährlich einmal stattfindenden Wettschießen ausgesetzt werden.
Jeder Local-Schützenverein, welcher in den „Norddeutschen Schützenverein" eintreten will, wählt ein Mitglied, welches zum Behufe des Weiteren mit dem Rendsburger Schützenverein sich in Verbindung setzt. – Die weitere Ausführung vorstehender Proposition wird sich der hiesige Schützenverein angelegen sein lassen."

 

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