NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Fonds für Barrierefreiheit

Zum 1. Januar 2024 tritt eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft.

Das Land Schleswig-Holstein hat die Bewerbungsfrist für den Fonds für Barrierefreiheit 2024 eröffnet.

Auch Vereine können sich dort mit Ihren Vorhaben Barrierefreiheit zu schaffen noch bis zum 1.4.2024 bewerben.

Informationen und Antragsunterlagen stellt das Land Schleswig-Holstein auf seiner Webseite bereit:

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