NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Schießstandrichtlinien

Vom Bundesministerium des Innern wurden gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung die Schießstandrichtlinien in der Fassung vom 23. Juli 2012 (BAnz AT 23.10.2012 B2) sowie die 1. Änderung vom 1 3. März 2013 (BAnz AT 25.03.2013 B3) bekannt gegeben.

Dieses Dokument enthält die aktuellen Schießstandrichtlinien vom 23. Juli 2013 mit der 1. Änderung vom 13. März 2013 – redaktionell überarbeitet und im zweispaltigen Layout.

Die Nutzung ist kostenfrei:
www.schiessstandrichtlinien.de

 

 

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