Gemäß der FAQ-Seite der Landesregierung kann bei den Zugangskontrollen zur Ermittlung des 3G-Nachweises nun folgendermaßen vorgegangen werden:
In einer Mitgliederliste kann festgehalten werden, welche Mitglieder grundsätzlich in den Innenbereichen Sport treiben dürfen. Das sind die vollständig Geimpften und die Genesenen (mindestens 28 Tage und bis zu maximal 6 Monate nach Infektion). Dies sollte aus Gründen des Datenschutzes (Artikel 9 DSGVO) nur durch Sichtkontrolle und "Häkchen" bzw. Datum bei Genesenen in der Liste erfolgen. Kopien der Nachweise dürfen nicht angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Mitglieder können dann – ohne jedes Mal beim Einlass kontrolliert zu werden – in Innenräumen trainieren.
Bei negativ Getesteten ist eine Kontrolle auf Vorrat wegen der Begrenzung der Gültigkeit von Tests auf 24 Stunden nicht möglich. Wenn keine Trainerperson oder keine sonstige Aufsichtsperson zugegen ist, dürfen sich Mitspieler:innen gegenseitig unter Aufsicht testen bzw. den schon vorhandenen Testnachweis kontrollieren. Dies erfolgt durch Delegation der Kontrollpflicht des Vereins auf seine Mitglieder. Mindestens das Vier-Augen-Prinzip ist aber zu gewährleisten.
(Quelle: FAQ-Seite des Landesregierung)
Außerdem können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem LSV-Datenschutzbeauftragten die CovPassCheck-App des Robert-Koch-Institutes (RKI) als sicheres Instrument zur Prüfung der COVID-Zertifikate der EU empfehlen. Mit Hilfe der CovPassCheck-App können Sie den Impf-, Test- und Genesenenstatus von Vereinsmitgliedern und Gästen datenschutzkonform prüfen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Niggemann Diana Meyer
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Tel. 0431 / 6486-0
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