NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale

Das Gemeinnützigkeitsrecht wird ab 2021 erheblich entbürokratisiert und digitalisierbarer ausgestaltet. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig der Einsatz für Andere ist. Deshalb werden Vereine und Ehrenamtliche gestärkt.

Hinweis auf die im Jahres­steu­er­ge­setz 2020 genannte  Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale:
Das Gesetz wurde am 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen zu den Pauschalen sind zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

https://www.lsv-sh.de/presse-medien/artikel/jahressteuergesetz-2020-anhebung-des-uel-freibetrags-und-der-ehrenamtspauschale/.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind für die kommende Ausgabe des LSV-SPORTforum geplant.


Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

 

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