NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Anpassung der Corona-Landesverordnung

Das Kabinett hat am 1. September 2020 eine Anpassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab Mittwoch, dem 2. September 2020 bis zum Sonntag, dem 4. Oktober 2020.

Ziel der verabschiedeten Beschlüsse in Schleswig-Holstein ist auch eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herzustellen. 

Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar. 

Ersatzverkündung – Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (in Kraft vom 02.09.2020 bis 04.10.2020)

Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben. Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4). 

 

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