NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Wichtiger Hinweis für alle Vereinsvorstände

Die Mitgliedsvereine des NDSB haben bis spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres dem Norddeutschen Schützenbund, die schriftliche Erklärung (Anlage 2) abzugeben, die von einem der zur Vertretung des Vereins berufenen Vorstandsmitgliedern (§ 26 BGB) zu unterschreiben ist.

 

Diese Erklärung (Anlage 2) ist ausnahmslos von jedem Verein abzugeben.

Bitte das ausgefüllte Formular an den:

Norddeutschen
Schützenbund v.1860 e.V.
Haus des Sports,
Winterbeker Weg 49,
24114 Kiel

senden.

Formular unter: https://www.ndsb-sh.de/ndsb/formulare

 

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