Im Vordergrund der Klassifizierung steht die genaue Betrachtung des Schützen, um ihn, wenn erforderlich, in die entsprechende Gruppe einordnen zu können und/oder ggf. ein Hilfsmittel (Hocker/Federbock/Rollstuhl, o.ä.) zu genehmigen.
Maßgebend für die Klassifizierung ist der Teil 10 der Sportordnung, in dem die Richtlinien verankert sind.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang waren zum einen, dass man aus dem ärztlichen oder physiotherapeutischen Bereich kommen muss, zum anderen über gute Kenntnisse im Kugelbereich des Schießsportes (Kurz- und Langwaffe) verfügen muss, da der Lehrgang auf einen Tag verkürzt wurde, damit sportspezifische Inhalte wie Anschlagsarten oder Schießtechniken nicht weiter behandelt werden mussten.
Der Lehrgangsleiter Herr Dr. Hans Brunner ging zunächst auf die allgemeinen Inhalte zur Klassifizierung ein, um dann im weiteren Verlauf die Klassifizierung mit den Teilnehmern in einzelnen Schritten zu erarbeiten.
Zum Abschluss hatte Herr Dr. Brunner zwei bereits klassifizierte Schützen eingeladen, an denen die Teilnehmer eine Klassifizierung übungshalber durchführen konnten.
Der Lehrgang hat sehr viel Spaß gemacht und Jo-Isabelle Flor freut sich auf zahlreiche Schützen, die sich aktuell bei ihr melden müssen, um einen Termin zu vereinbaren, da es derzeit keinen Behindertenreferenten im Norddeutschen Schützenbund gibt, der als Ansprechpartner tätig sein kann.
Die Kontaktdaten von Jo-Isabelle Flor sind unter der Rubrik Sport und Behindertensport zu finden.