NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Bund fördert auch 2017 vereinseigene Sportstättensanierungen

Auch im Jahr 2017 besteht für Sportvereine die Möglichkeit Fördermittel über die sogenannte Kommunalrichtlinie zu erhalten. Dabei können verschiedene klimaschutzrelevante Sanierungen an vereinseigenen Sportstätten mit bis zu 50% gefördert werden. Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Januar und 31. März 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Juli bis 30. September 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit der Förderperiode 2016 können sich nun – zusätzlich zu Kommunen – auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben.

Ein Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte wurde vom DOSB erstellt und steht als Download zur Verfügung.

www.dosb.de/de/sportentwicklung/sportstaetten-umwelt-und-klimaschutz/news/details/news/bmub_foerdert_vereinseigene_sportstaettensanierungen

Eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministerium das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz:

www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie

Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel – Kommunalrichtlinie

 

 

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