NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Der NDR und das ZDF filmten bei Schützenvereinen des NDSB

Beim Schützenverein Redderschmiede und der Sülfelder Schützengilde wollte sich das NDR- und ZDF-Fernsehteam über das sportliche Schießen informieren.

Anlass, warum sich das Fernsehen für die Sportschützen interessiert, ist der  Amoklauf einer Täterin in Lörrach (Baden Württemberg). Immer wieder wurden in den Interviews gefragt, wie sicher die Sportwaffen aufbewahrt werden und warum die Sportschützen diese überhaupt zuhause haben müssen und nicht zentral in den Schützenvereinen deponiert werden.

Vizepräsident Peter Kröhnert und Waffenreferent Rolf Slomian vom Norddeutschen Schützenbund erklärten, dass die aktiven Sportschützen zuhause zwei- bis dreimal in der Woche Anschlagsarten mit ihren gesicherten Sportgeräten trainieren. Besonders interessierten die Fernsehteams weshalb die Rechtsanwältin aus Lörrach, obwohl sie seit zwölf Jahren nicht mehr Mitglied in einem Schützenverein ist, immer noch im Besitz von Schusswaffen war.
Die anwesenden Sportschützinnen und Sportschützen beantworteten sachlich die Fragen der Aufnahmeleiter. Sie wiesen auf die tatsächlichen Begebenheiten hin und erklärten deutlich, dass hier eine berufstätige Rechtsanwältin und keine Sportschützin die grauenvolle Tat begangen hat. Der Vorwurf von Interessengruppen „Sportwaffen sind Mordwaffen“ wäre im Umkehrschluss interpretierbar, dass alle Sportschützen „Mörder“ sind. Solche Generalverdächtigungen gegenüber allen Sportschützen wiesen die Befragten energisch zurück.

Peter Kröhnert und Rolf Slomian hoben in ihren Interviews besonders hervor, dass alle Sportschützen an sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Bis 2003 sahen die waffenrechtlichen Bestimmungen nicht vor, dass Mitglieder, die eine behördliche Erlaubnis zum Sportwaffenbesitz besaßen, ihren Vereinsaustritt der zuständigen Behörde zu melden hatten.

Durch die behördliche Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK) lag die Bedürfnisprüfung allein bei den Behörden. Heute ist das Bedürfnis von jedem Sportschützen nachzuweisen. Entfällt das Bedürfnis kann die Behörde die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen. Die Schützenvereine sind ab 2003 verpflichtet ihre Sportschützen mit WBK, die aus dem Verein austreten, der zuständigen Behörde zu melden.

Die Verantwortlichen in den Schützenverbänden und –vereinen sehen derzeit keine Veranlassung einer Verschärfung des Waffengesetzes. Diese Einschätzung teilen auch der innenpolitische Sprecher der CDU (Wolfgang Bosbach), der Innenminister von Baden-Württemberg (Heribert Rech), die Vorsitzenden der großen Polizeigewerkschaften GDP und DPolG: Konrad Freiberg und Rainer Wendt.

Der Vorfall in Lörrach ist furchtbar und für die Betroffenen sehr schmerzhaft. Jedoch darf diese Tat der Rechtsanwältin nicht dazu führen, dass gesetzestreue Sportschützen künftig ihren Sport nicht mehr ausüben dürfen.

Jedes Fernsehteam war jeweils bei einem Verein und hat drei Stunden Interviews und Aufnahmen durchgeführt. Leider ist in beiden Sendungen „Menschen und Schlagzeilen“ NDR und „Länderspiegel“ (ZDF) das sportliche Schießen nicht in den Vordergrund gestellt und gesendet worden. Die Aussagen der Sportschützinnen und Sportschützen zu ihrem Sport wurden leider gekürzt oder gar nicht gezeigt. Stattdessen fanden die negativen Aussagen von Gegnern des Sportschießens einen beachtlichen Zeitraum in beiden Sendungen.

Wir Sportschützen üben einen olympischen Sport aus, und nutzen die Sportwaffen als Sportgeräte. 

 

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