Wie bereits angekündigt, basieren die Änderungen der Verordnung auf den Anpassungen
des Bundesinfektionsschutzgesetzes, welches ab dem 3. April 2022 nur noch bestimmte
Einschränkungen unter strengen Voraussetzungen zulässt.
§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene
Das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung wird insbesondere in Innenräumen empfohlen,
in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
§ 5 Veranstaltungen
entfällt!
§ 11 Sport
entfällt!
Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220329_Corona-BekaempfungsVO.html
Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220329_neue_Corona-BekaempfungsVO.html
FAQ-Seite Land:
www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Niggemann Diana Meyer
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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-0
E-Mail: corona(at)lsv-sh.de
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