Die angepasste Verordnung gilt vom 22. bis 28. Februar 2021. Ab 1. März soll es weitere, bereits angekündigte Anpassungen geben, wie z.B. die Öffnungen für Friseure oder für den Individualsport. Ob und in welcher Form weitere Rücknahmen von Einschränkungen im Bereich Sport stattfinden, können wir jedoch aktuell nicht beantworten. Alle Maßnahmen unterliegen der jeweils aktuellen Bewertung der Infektionslage in Schleswig-Holstein.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Weitere wichtige Informationen:
Sportvereine und -verbände können noch bis zum 26. Februar 2021 Anträge auf Unterstützung in der Corona-Pandemie stellen
Das Land Schleswig-Holstein stellt für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, weitere 2,5 Millionen Euro Soforthilfe bereit. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen können eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen. Die Richtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas Niggemann
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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport.
Thomas Niggemann
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24114 Kiel
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E-Mail: thomas.niggemann(at)lsv-sh.de
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