NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Jahreshauptversammlung wegen Versammlungsverbot ausgefallen? Kein Problem!

 

Der  Bundestag  hat  kurzfristig  ein  Gesetz  verabschiedet, das die Amtszeit  von Vereinsvorständen automatisch bis zur  Abberufung oder Neuwahlen verlängert.
Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, eine Abstimmung ohne Anwesenheit der Mitglieder auf elektronischem oder schriftlichem Wege durchzuführen.

Der betreffende Gesetzestext ist hier einsehbar:
Gesetz zur  Abmilderung  der  Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,  Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Für uns relevant ist §5)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0569.pdf%27%5D__1585561727342

Kurzfassung im anhängenden PDF als Auszug aus dem Gesetz

Dringend zu  empfehlen  ist, bei Satzungsänderungen entsprechende Regelungen in die  Satzung  aufzunehmen,  da diese Regelungen nur bis zum 31.12.2021 gelten und ähnliche Situationen wie jetzt durchaus wieder auftreten können.

 

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